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Die 10 Grundsätze des UN Global Compact

Um seine Anstrengungen im Rahmen der gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung im Sinne einer „verantwortungsvollen und nachhaltigen Entwicklung“ zu verstärken, hat Tessi im Januar 2011 den UN Global Compact unterzeichnet.

Durch diesen Pakt verpflichtet sich Tessi zu jährlichen Mitteilungen über seine Fortschritte in Hinblick auf nachhaltige Entwicklung, und zur Respektierung von zehn auf den Menschenrechten beruhenden Grundsätzen, Arbeits- und Umweltstandards, sowie zur Bekämpfung von Korruption.

Menschenrechte Grundsatz

  • Nr. 1: Die Unternehmen werden aufgefordert, die internationalen Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu beachten und zu fördern; und Grundsatz
  • Nr. 2: darauf zu achten, dass ihre eigenen Firmen sich keine Komplizenschaft mit Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lassen.

Arbeitsstandards Grundsatz

  • Nr. 3: Die Unternehmen werden aufgefordert, die Vereinigungsfreiheit zu beachten und das Recht auf kollektive Verhandlungen;
  • Nr. 4: die Beseitigung jeder Form von Arbeitspflicht oder Zwangsarbeit;
  • Nr. 5: die effektive Abschaffung der Kinderarbeit;
  • Nr. 6: die Beseitigung von Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf.

Umwelt Grundsatz

  • Nr. 7: Die Unternehmen werden aufgefordert, hinsichtlich Umweltfragen berührenden Problemen das Vorsorgeprinzip walten zu lassen;
  • Nr. 8: Initiativen zu ergreifen, die geeignet sind, mehr Verantwortung gegenüber der Umwelt zu fördern;
  • Nr. 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien. Korruptionsbekämpfung

Korruptionsbekämpfung Grundsatz

  • Nr. 10: Die Unternehmen werden aufgefordert, Korruption in allen ihren Spielarten zu bekämpfen, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Um mehr darüber zu erfahren, siehe: www.unglobalcompact.org oder www.globalcompact-france.org/

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